uneigennützige Treuhandverhältnisse

uneigennützige Treuhandverhältnisse
Treuhandverhältnisse, die im Interesse des  Treugebers begründet sind, z.B. Verwaltungstreuhand, Inkassozession. Wird von Gläubigern des  Treuhänders in das Treugut vollstreckt, kann der Treugeber  Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben; fällt der Treuhänder in Insolvenz, steht dem Treugeber ein Recht auf  Aussonderung gemäß § 47 InsO zu. Ist das Treugut noch im unmittelbaren Besitz des Treugebers, kann der Treuhänder einen Zugriff durch Gläubiger des Treugebers weder bei der Einzelvollstreckung noch bei Insolvenz des Treugebers verhindern.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Verwaltungstreuhand — die treuhänderische Übertragung (⇡ Treuhandschaft) des Eigentums oder anderer Rechte auf einen Verwalter, lediglich zu dem Zweck, ihn zu den erforderlichen Verwaltungshandlungen zu legitimieren. Vgl. auch ⇡ uneigennützige Treuhandverhältnisse …   Lexikon der Economics

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